Landgericht Bielefeld, 2015-07-20, 1 O 257/14

1 O 257/14Kantonsgericht20.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 1 O 257/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-07-20

Aktenzeichen: 1 O 257/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0720.1O257.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird bis zum 15.06.2015 auf 8.007,17 EUR und ab dem 16.06.2015 auf 14.873,46 EUR festgesetzt.

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