Landgericht Bielefeld, 2015-09-04, 8 O 99/14

8 O 99/14Kantonsgericht04.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 99/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-04

Aktenzeichen: 8 O 99/14

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2015:0904.8O99.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte zu 2) wird verurteilt, an den Kläger 17.639,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.11.2010 zu zahlen.

Die weitergehende Klage gegen den Beklagten zu 2) wird abgewiesen.

Die Klage gegen die Beklagten zu 1), 3), 4), 6) und 7) wird abgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1), 3), 4), 6) und 7) trägt der Kläger in vollem Umfang, die außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 2) in Höhe von 35 %. Die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt der Beklagte zu 2) in Höhe von 32,5 %, im Übrigen der Kläger.

Das Urteil ist für den Kläger vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweilige Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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