Landgericht Bielefeld, 2016-02-10, 22 S 129/15

22 S 129/15Kantonsgericht10.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 22 S 129/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-10

Aktenzeichen: 22 S 129/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0210.22S129.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 11.05.2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen

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