9 O 520/13•Landgericht Bielefeld, 2016-02-18, 9 O 520/13
Landgericht Bielefeld, 2016-02-18, 9 O 520/13
9 O 520/13Kantonsgericht18.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 9 O 520/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-02-18
Aktenzeichen: 9 O 520/13
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0218.9O520.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
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Das Rubrum des Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 18.01.2016 wird gemäß § 319 ZPO dahingehend berichtigt, dass die Beklagte zu 1 nicht die "x" sondern die "y" ist.
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Das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld vom 18.01.2016 wird gemäß § 319 ZPO im Tatbestand dahingehend berichtigt, dass auf Seite 9 in Absatz 1 der Satz 4 durch folgenden Satz ersetzt wird:
Auch ein beabsichtigter Anteilskauf durch den Kläger und die in diesem Zusammenhang bevorstehende Entnahme von 100 Mio. € von dem Gesellschafterdarlehenskonto des Klägers sowie eine geplante gesellschaftliche Umstrukturierung hätten zu einer Nachversteuerungspflicht geführt.
- Gemäß § 320 ZPO wird der Tatbestand des Urteils vom 18.01.2016 dahingehend berichtigt, dass auf Seite 3 in Absatz 1 die Sätze 4 und 5 gestrichen werden und auf Seite 5 nach Absatz 2 folgendes eingefügt wird:
Der Kläger behauptet, er habe gegenüber der Geschäftsführung der Gesellschaften die fehlerhafte Verzinsung der Gesellschafterdarlehenskonten bereits gerügt. Diese habe sich indes geweigert, die Gesellschafterdarlehenskonten hinsichtlich des angewandten Zinssatzes und der Zinsberechnungebethode rückwirkend zu korrigieren.
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