Landgericht Bielefeld, 2016-02-23, 9 O 34/16

9 O 34/16Kantonsgericht23.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 9 O 34/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-23

Aktenzeichen: 9 O 34/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0223.9O34.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 28.01.2016 wird aufgehoben. Der Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfügungsverfahrens hat der Verfügungskläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Vollstreckungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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