4 O 279/15•Landgericht Bielefeld, 2016-04-22, 4 O 279/15
Landgericht Bielefeld, 2016-04-22, 4 O 279/15
4 O 279/15Kantonsgericht22.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 4 O 279/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-22
Aktenzeichen: 4 O 279/15
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0422.4O279.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.2015 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 34% und der Beklagte zu 66%.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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