Landgericht Bielefeld, 2016-04-29, 1 O 136/15

1 O 136/15Kantonsgericht29.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 1 O 136/15 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-29

Aktenzeichen: 1 O 136/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0429.1O136.15.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden den Klägern auferlegt.

Der Streitwert für den Rechtsstreit und der Gegenstandswert für den Vergleich werden jeweils auf 33.320,00 EUR festgesetzt.

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