Landgericht Bielefeld, 2016-05-09, 101 StVK 927/16

101 StVK 927/16Kantonsgericht09.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 101 StVK 927/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-09

Aktenzeichen: 101 StVK 927/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0509.101STVK927.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Strafkammer

Tenor

Die Landeskasse trägt die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Antragstellerin, nachdem sich der Antrag auf gerichtliche Entscheidung erledigt hat.

Der Geschäftswert wird auf 100,00 Euro festgesetzt.

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