Landgericht Bielefeld, 2016-06-03, 6 O 463/11

6 O 463/11Kantonsgericht03.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 463/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-06-03

Aktenzeichen: 6 O 463/11

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0603.6O463.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

sind auf Grund des Vergleichs vor dem Landgericht Bielefeld vom 25.02.2016 von dem Kläger 1.260,55 EUR - eintausendzweihundertsechzig Euro und fünfundfünfzig Cent - nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 29.02.2016 an die Beklagten zu erstatten.

Die Berechnung der gerichtlichen Kosten ist beigefügt.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist vollstreckbar.

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