8 Qs 246/16•Landgericht Bielefeld, 2016-06-15, 8 Qs 246/16
Landgericht Bielefeld, 2016-06-15, 8 Qs 246/16
8 Qs 246/16Kantonsgericht15.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 Qs 246/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-06-15
Aktenzeichen: 8 Qs 246/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0615.8QS246.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Strafkammer
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Rechtsanwalt Dr. H., Hannover, wird für das weitere Verfahren dem Angeklagten als Pflichtverteidiger beigeordnet.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
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