6 O 127/15•Landgericht Bielefeld, 2016-06-24, 6 O 127/15
Landgericht Bielefeld, 2016-06-24, 6 O 127/15
6 O 127/15Kantonsgericht24.06.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 127/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-06-24
Aktenzeichen: 6 O 127/15
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0624.6O127.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beklagten aus dem infolge der Beendigung des Darlehensvertrages Nr. xxx durch wirksamen Widerruf des Klägers vom 01.12.2014 entstandenen Rückgewährschuldverhältnis über die Zahlung eines Betrages von 131.513,64 € hinaus keine Ansprüche gegen den Kläger zustehen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten seines Prozessbevollmächtigten in Höhe von 1.822,96 € freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 93% und der Beklagten zu 7% auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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