23 T 206/16•Landgericht Bielefeld, 2016-07-04, 23 T 206/16
Landgericht Bielefeld, 2016-07-04, 23 T 206/16
23 T 206/16Kantonsgericht04.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 206/16 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-07-04
Aktenzeichen: 23 T 206/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0704.23T206.16.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Haftbefehl des Amtsgerichts B. vom 16.03.2016 rechtswidrig war.
Gerichtskosten für das Verfahren 1. und 2. Instanz werden nicht erhoben.
Die außergerichtlichen Auslagen, die dem Beteiligten zu 1) im Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen sind, trägt die Beteiligte zu 2).
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt (§§ 61 Abs. 1 S. 1, 36 Abs. 2 GNotKG).
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