Landgericht Bielefeld, 2016-07-04, 23 T 206/16

23 T 206/16Kantonsgericht04.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 206/16 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-07-04

Aktenzeichen: 23 T 206/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0704.23T206.16.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass der Haftbefehl des Amtsgerichts B. vom 16.03.2016 rechtswidrig war.

Gerichtskosten für das Verfahren 1. und 2. Instanz werden nicht erhoben.

Die außergerichtlichen Auslagen, die dem Beteiligten zu 1) im Verfahren zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung entstandenen sind, trägt die Beteiligte zu 2).

Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt (§§ 61 Abs. 1 S. 1, 36 Abs. 2 GNotKG).

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.