12 O 44/16•Landgericht Bielefeld, 2016-07-19, 12 O 44/16
Landgericht Bielefeld, 2016-07-19, 12 O 44/16
12 O 44/16Kantonsgericht19.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 12 O 44/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-19
Aktenzeichen: 12 O 44/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0719.12O44.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, geschäftlich handelnd Waren mit einer Gegenüberstellung des eigenen Preises zu einer unverbindlichen Preisempfehlung (UVP) des Herstellers der Waren zu bewerben, wenn die angegebene UVP höher ist als diejenige, die vom Hersteller der Ware tatsächlich ausgesprochen ist;
2. für jeden Fall zukünftiger schuldhafter Zuwiderhandlung gegen das Unterlassungsgebot gemäß Ziffer 1. wird der Beklagten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000,-- €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft von bis zu 6 Monaten angedroht, wobei die Ordnungshaft am Geschäftsführer der Beklagten zu vollziehen ist.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 246,10 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.05.2016 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000,-- € vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.