6 O 409/13•Landgericht Bielefeld, 2016-07-21, 6 O 409/13
Landgericht Bielefeld, 2016-07-21, 6 O 409/13
6 O 409/13Kantonsgericht21.07.2016
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 409/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-07-21
Aktenzeichen: 6 O 409/13
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0721.6O409.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bielefeld vom 13.12.2013 (Az.: 6 O 409/13) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.322,76 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 13 % p.a. vom 07.09.2013 bis zum 22.12.2014, in Höhe von 8 % p.a. vom 23.12.2014 bis zum 31.12.2015 und in Höhe von 7 % ab dem 01.01.2016 zu zahlen; im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.
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