Landgericht Bielefeld, 2016-07-21, 6 O 409/13

6 O 409/13Kantonsgericht21.07.2016

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 409/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-07-21

Aktenzeichen: 6 O 409/13

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2016:0721.6O409.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil des Landgerichts Bielefeld vom 13.12.2013 (Az.: 6 O 409/13) wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 1.322,76 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 13 % p.a. vom 07.09.2013 bis zum 22.12.2014, in Höhe von 8 % p.a. vom 23.12.2014 bis zum 31.12.2015 und in Höhe von 7 % ab dem 01.01.2016 zu zahlen; im Übrigen wird es aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Vollstreckung aus dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung der Sicherheit fortgesetzt werden.

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