22 S 55/16•Landgericht Bielefeld, 2017-01-25, 22 S 55/16
Landgericht Bielefeld, 2017-01-25, 22 S 55/16
22 S 55/16Kantonsgericht25.01.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 22 S 55/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-01-25
Aktenzeichen: 22 S 55/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0125.22S55.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 15. Januar 2016 verkündete Urteil des Amtsgerichts Minden teilweise – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen – abgeändert.
Der Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 3.300,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf je 200,00 € seit dem 04.07.2013, 05.08.2013, 05.09.2013, 07.10.2013, 07.11.2013 und 05.12.2013 sowie auf je 300,00 € seit dem 07.01.2014, 06.02.2014, 06.03.2014, 04.04.2014, 07.05.2014, 05.06.2014 und 04.07.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 37 % und der Beklagte 63 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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