Landgericht Bielefeld, 2017-03-20, 6 O 528/15

6 O 528/15Kantonsgericht20.03.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 528/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-03-20

Aktenzeichen: 6 O 528/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0320.6O528.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil des Landgerichts Bielefeld vom 09.12.2015 (AZ.: 6 O 528/15) wird als unzulässig verworfen.

Der Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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