8 O 307/16•Landgericht Bielefeld, 2017-03-31, 8 O 307/16
Landgericht Bielefeld, 2017-03-31, 8 O 307/16
8 O 307/16Kantonsgericht31.03.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 8 O 307/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-03-31
Aktenzeichen: 8 O 307/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0331.8O307.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.600,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.04.2016 zu zahlen Zug um Zug gegen Rückgabe und Rückübereignung des Pkw Ford Mondeo, Fahrgestellnummer XXX.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte sich mit der Rücknahme des Pkw Ford Mondeo, Fahrgestellnummer XXX, in Annahmeverzug befindet. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.