Landgericht Bielefeld, 2017-04-10, 20 KLs 11/17

20 KLs 11/17Kantonsgericht10.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 20 KLs 11/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-04-10

Aktenzeichen: 20 KLs 11/17

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0410.20KLS11.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: XX. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen unerlaubten bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren und sechs Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Angewendete Vorschriften: §§ 29 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1, 30a Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BtMG, 53 StGB

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