23 T 294 + 295/17•Landgericht Bielefeld, 2017-08-28, 23 T 294 + 295/17
Landgericht Bielefeld, 2017-08-28, 23 T 294 + 295/17
23 T 294 + 295/17Kantonsgericht28.08.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 294 + 295/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-08-28
Aktenzeichen: 23 T 294 + 295/17
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0828.23T294.295.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Die Notarkostenrechnung Nr. 20150000224 vom 23.06.2015 wird bestätigt.
Die Notarkostenrechnung Nr. 2017000102 vom 04.05.2017 wird aufgehoben, soweit sie eine Auswärtsgebühr gem. Ziff. 26002 KV GNotKG in Ansatz bringt. Im Übrigen wird die Kostenrechnung bestätigt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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