Landgericht Bielefeld, 2017-08-29, 2 O 246/16

2 O 246/16Kantonsgericht29.08.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 246/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-08-29

Aktenzeichen: 2 O 246/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0829.2O246.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 08.11.2016 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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