23 T 538/17•Landgericht Bielefeld, 2017-09-19, 23 T 538/17
Landgericht Bielefeld, 2017-09-19, 23 T 538/17
23 T 538/17Kantonsgericht19.09.2017
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 23 T 538/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-09-19
Aktenzeichen: 23 T 538/17
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:0919.23T538.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Tenor
Der angefochtene Haftbeschluss vom 31.07.2017 (Az. 90 XIV (B) 722/17) wird aufgehoben. Die Betroffene ist umgehend aus der Haft zu entlassen.
Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat.
Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen im Antrags- und Beschwerdeverfahren werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Gerichtskosten werden in beiden Verfahren nicht erhoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.
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