Landgericht Bielefeld, 2017-11-28, 2 O 298/13

2 O 298/13Kantonsgericht28.11.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 298/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-11-28

Aktenzeichen: 2 O 298/13

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:1128.2O298.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, über die durch Urteil der Kammer – Einzelrichter – vom 18.11.2014 ausgeurteilten Beträge hinaus an den Kläger zu 2. weitere 300,00 € Schmerzensgeld und weitere 25,00 €, jeweils zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 15.08.2013 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage erneut abgewiesen.

Von den Gerichtskosten, den außergerichtlichen Kosten des Klägers zu 2. und der Beklagten in beiden Verfahren erster Instanz haben der Kläger zu 2. 96 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 4 % zu tragen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu 2. allein zu tragen.

Im Übrigen – im Hinblick auf die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zu 1. – bleibt es bei der Entscheidung gemäß Urteil vom 18.11.2014.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagten jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages.

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