Landgericht Bielefeld, 2017-12-20, 3 O 262/15

3 O 262/15Kantonsgericht20.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 O 262/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-20

Aktenzeichen: 3 O 262/15

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:1220.3O262.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag i.H.v. 13.844,35 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, i.H.v. 6.002,96 seit dem 07.10.2015, i.H.v 5.893,48 seit dem 21.10.2015, i.H.v. 1.947,91 € seit dem 04.02.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 88 %, die Klägerin zu 12 %.

Das Urteil ist für die Klägerin vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Für den Beklagten ist das Urteil ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteil vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagten zuvor in selber Höhe Sicherheit leistet.

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