Landgericht Bielefeld, 2017-12-22, 4 O 112/17

4 O 112/17Kantonsgericht22.12.2017

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 4 O 112/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-22

Aktenzeichen: 4 O 112/17

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2017:1222.4O112.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch den Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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