7 O 296/16•Landgericht Bielefeld, 2018-01-19, 7 O 296/16
Landgericht Bielefeld, 2018-01-19, 7 O 296/16
7 O 296/16Kantonsgericht19.01.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 7 O 296/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-19
Aktenzeichen: 7 O 296/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0119.7O296.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6291,58 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus diesem Betrag seit dem 12.10.2016 und aus 9.158,80 EUR vom 18.06.2016 bis zum 11.10.2016 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 887,03 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.12.2016 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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