Landgericht Bielefeld, 2018-01-25, 23 T 725/17

23 T 725/17Kantonsgericht25.01.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 23 T 725/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-01-25

Aktenzeichen: 23 T 725/17

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0125.23T725.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilkammer

Tenor

Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen im Antrags- und Beschwerdeverfahren werden dem Beteiligten zu 2) auferlegt. Gerichtskosten werden in beiden Verfahren nicht erhoben.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,- € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.