Landgericht Bielefeld, 2018-05-16, 6 O 504/16

6 O 504/16Kantonsgericht16.05.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 504/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-05-16

Aktenzeichen: 6 O 504/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0516.6O504.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von der Verbindlichkeit aus der Rechnung der tierärztlichen Gemeinschaftspraxis für Pferde, Dr. med. vet. A. und Dr. med. vet. B. vom 08.05.2015, in Höhe von 1.688,71 Euro freizustellen. Ferner wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 3.556,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.08.2015 sowie außergerichtliche Anwaltskosten von 413,64 Euro zu zahlen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 3.555,60 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.09.2016 sowie außergerichtliche Anwaltskosten von 339,75 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

Im Übrigen werden Klage und Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 27 % und der Beklagte zu 73 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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