Landgericht Bielefeld, 2018-06-14, 2 O 414/16

2 O 414/16Kantonsgericht14.06.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 414/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-14

Aktenzeichen: 2 O 414/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0614.2O414.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

    1. Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen am Vorstandsvorsitzenden der Beklagten, zu unterlassen, die Bewertungen über die Klägerin von L. I. "Wenn Sie einen Anwalt suchen der unmotiviert ist sind Sie bei [der Klägerin] genau richtig. Die Beratung war schlecht und es machte den eindruck als ob kein interesse an meinem anliegen besteht. Desweiteren finde ich Preis/Leistung völlig überzogen. Ich werde mir keinen rechtlichen Beistand mehr holen von [Klägerin] holen." und S. "Sie suchen einen unbefriedigenden Anwalt? Dann sind sie bei [der Klägerin] genau richtig. Es gibt meiner Meinung nach bessere Anwälte im Kreis H., die sich wirklich um ihre Kunden kümmern und sich in jeder Angelegenheit Mühe geben! Ich persönlich hole mir dort keinen rechtlichen Beistand mehr. Denn mit der Preis/Leistung war ich überhaupt nicht zufrieden. Habe mich nicht richtig verstanden gefühlt und auf meine Bedürfnisse und Wünsche wurde meiner Einschätzung nach auch nicht eingegangen. (Wie die Fähigkeiten von [der Klägerin] als Notar sind, kann ich nicht beurteilen)", veröffentlicht auf https://www.xx.dexxxx, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.
    1. Die Beklagte wird weiter verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen am Vorstandsvorsitzenden der Beklagten, zu unterlassen die den textlichen Bewertungen über die Klägerin von L. I. und S. - wie im Antrag unter Ziff. 1 wiedergegeben - jeweils vorstehenden Bewertungen mit je zwei Sternen zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen.
    1. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
    1. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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