17 O 40/14•Landgericht Bielefeld, 2018-06-19, 17 O 40/14
Landgericht Bielefeld, 2018-06-19, 17 O 40/14
17 O 40/14Kantonsgericht19.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 17 O 40/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-19
Aktenzeichen: 17 O 40/14
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0619.17O40.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer für Handelssachen
Tenor
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- Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 524.844,77 € nebst Zinsen in Höhe von 7,88 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.12.2011 sowie vorgerichtliche Kosten in Höhe von 4.391,90 € zu zahlen.
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- Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 176.505,16 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 29.10.2013 zu zahlen.
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- Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
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- Von den Kosten des Rechtsstreites tragen die Klägerin 17 % und die Beklagte 83 %.
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- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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