Landgericht Bielefeld, 2018-07-13, 3 O 236/18

3 O 236/18Kantonsgericht13.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 O 236/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-13

Aktenzeichen: 3 O 236/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0713.3O236.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 26.06.2018 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Antragstellerin wird nachgelassen, die Vollstreckung der Antragsgegnerin wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung eine Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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