Landgericht Bielefeld, 2018-07-31, 6 O 1/16

6 O 1/16Kantonsgericht31.07.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 6 O 1/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-07-31

Aktenzeichen: 6 O 1/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0731.6O1.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Vorlage einer vom griechischen Finanzamt ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung, an den Kläger 7.476,98 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger 54 % und dem Beklagten 46 % auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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