6 O 1/16•Landgericht Bielefeld, 2018-07-31, 6 O 1/16
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 6 O 1/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-07-31
Aktenzeichen: 6 O 1/16
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0731.6O1.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, Zug-um-Zug gegen Vorlage einer vom griechischen Finanzamt ausgestellten Unbedenklichkeitsbescheinigung, an den Kläger 7.476,98 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.07.2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger 54 % und dem Beklagten 46 % auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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