Landgericht Bielefeld, 2018-08-28, 8 O 10/17

8 O 10/17Kantonsgericht28.08.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 8 O 10/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-08-28

Aktenzeichen: 8 O 10/17

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0828.8O10.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.121,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.11.2016, Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des BMW Typ 750 (Fahrzeugidentifikationsnummer xxx) zu zahlen.

Der Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 794,03 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.11.2016 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des BMW Typ 750 (Fahrzeugidentifikationsnummer WBAKC61040CX99679) seit dem 26.11.2016 in Annahmeverzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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