Landgericht Bielefeld, 2018-09-07, 18 O 269/16

18 O 269/16Kantonsgericht07.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 18 O 269/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-09-07

Aktenzeichen: 18 O 269/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0907.18O269.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt,

an den Kläger 31.096,38 € nebst Zinsen i.H.v. 5-Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.12.2016 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Abtretung der Rechte des Klägers und seiner Ehefrau V. O. aus den Kaufverträgen mit der T. Immobilienhandels GmbH zu den Nummern xxxx, yyyy und zzzz.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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