Landgericht Bielefeld, 2018-09-10, 22 S 86/18

22 S 86/18Kantonsgericht10.09.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 22 S 86/18 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2018-09-10

Aktenzeichen: 22 S 86/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:0910.22S86.18.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Minden (28 C 389/16) vom 02.03.2018 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf bis zu 1000,00 EUR festgesetzt.

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