Landgericht Bielefeld, 2018-11-12, 18 O 94/18

18 O 94/18Kantonsgericht12.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 18 O 94/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-12

Aktenzeichen: 18 O 94/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:1112.18O94.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass zwischen den Parteien für die Zeit vom 01.12.2017 bis 31.12.2017 ein privater Krankenversicherungsvertrag (Versicherungsnummer: KV xxx) mit den einzelnen Tarifen gemäß dem Versicherungsschein der Beklagten vom 30.11.2017, inklusive des Tarifes V65 mit einem monatlichen Entlastungsbetrag von 550,- €, bestand.

Es wird festgestellt dass zwischen den Parteien seit dem 01.01.2018 fortlaufend ein privater Krankenversicherungsvertrag (Versicherungsnummer: KV xxx) mit den einzelnen Tarifen gemäß dem Versicherungsschein der Beklagten vom 03.01.2018, inklusive des Tarifes V65 mit einem monatlichen Entlastungsbetrag von 100,- €, besteht.

Außerdem wird festgestellt, dass der Versicherungsschein der Beklagten vom 23.01.2018 in Bezug auf den zwischen den Parteien bestehenden Krankenversicherungsvertrag (Versicherungsnummer: KV xxx) keine Rechtswirkung entfaltet.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des zu vollstreckbaren Betrages leistet.

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