Landgericht Bielefeld, 2018-11-15, 2 O 395/17

2 O 395/17Kantonsgericht15.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 395/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-15

Aktenzeichen: 2 O 395/17

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2018:1115.2O395.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 3.495,80 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.10.20xx sowie weitere 958,19 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über den jeweiligen Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen;
    1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 6.500,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über den Basiszinssatz seit dem 24.01.2018 zu zahlen;

Es wird festgestellt, dass der Beklagte gegenüber dem Kläger zum Ersatz aller künftigen Schäden verpflichtet ist, die aus dem Unfall vom xx.xx.20xx resultieren.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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