Landgericht Bielefeld, 2019-03-14, 1 Cs-902 Js 2873/18-433/18

1 Cs-902 Js 2873/18-433/18Kantonsgericht14.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 1 Cs-902 Js 2873/18-433/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-14

Aktenzeichen: 1 Cs-902 Js 2873/18-433/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0314.1CS902JS2873.18.4.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Es wird festgestellt, dass der Angeklagten für den durch die am 27.05.2018 erfolgte Beschlagnahme des Führerscheins mit der Nr. J38000PJ121 erlittene Schaden gemäß § 2 StrEG zu entschädigen ist.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

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