1 Cs-902 Js 2873/18-433/18•Landgericht Bielefeld, 2019-03-14, 1 Cs-902 Js 2873/18-433/18
Landgericht Bielefeld, 2019-03-14, 1 Cs-902 Js 2873/18-433/18
1 Cs-902 Js 2873/18-433/18Kantonsgericht14.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 1 Cs-902 Js 2873/18-433/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-14
Aktenzeichen: 1 Cs-902 Js 2873/18-433/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0314.1CS902JS2873.18.4.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Es wird festgestellt, dass der Angeklagten für den durch die am 27.05.2018 erfolgte Beschlagnahme des Führerscheins mit der Nr. J38000PJ121 erlittene Schaden gemäß § 2 StrEG zu entschädigen ist.
Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
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