Landgericht Bielefeld, 2019-07-25, 22 S 58/19

22 S 58/19Kantonsgericht25.07.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 22 S 58/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2019-07-25

Aktenzeichen: 22 S 58/19

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0725.22S58.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 22. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Bielefeld (411 C 206/18) vom 06.02.2019 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Klägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 455,40 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.