3 KLs 14/19•Landgericht Bielefeld, 2019-09-03, 3 KLs 14/19
Landgericht Bielefeld, 2019-09-03, 3 KLs 14/19
3 KLs 14/19Kantonsgericht03.09.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 3 KLs 14/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-03
Aktenzeichen: 3 KLs 14/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:0903.3KLS14.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Große Strafkammer – Jugendkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchter sexueller Nötigung in 33 Fällen, hierbei in 11 Fällen in Tateinheit mit versuchter Nötigung und in zwei Fällen in Tateinheit mit Nötigung, versuchter Nötigung in 13 Fällen, Nötigung in zwei Fällen, Nachstellung und sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit versuchter sexueller Nötigung in jeweils einem Fall zu einer Einheitsjugendstrafe von
3 (drei) Jahren
verurteilt.
Von einer Auferlegung von Kosten und Auslagen wird abgesehen, der Angeklagte hat jedoch seine eigenen notwendigen Auslagen sowie die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 176 Abs. 4 Nr. 3 a); 177 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 5, Abs. 3; 238 Abs. 1 Nr. 1, 2, 5; 240 Abs. 1; 240 Abs. 1, Abs. 4 in der bis zum 09.11.2016 geltenden Fassung, 22, 23, 52, 53 StGB, §§ 1, 105 JGG.
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