01 KLs-336 Js 2194/19-16/19•Landgericht Bielefeld, 2019-10-07, 01 KLs-336 Js 2194/19-16/19
Landgericht Bielefeld, 2019-10-07, 01 KLs-336 Js 2194/19-16/19
01 KLs-336 Js 2194/19-16/19Kantonsgericht07.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 01 KLs-336 Js 2194/19-16/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-07
Aktenzeichen: 01 KLs-336 Js 2194/19-16/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1007.01KLS336JS2194.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 20 Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit einem Versuch des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
acht Jahren
verurteilt.
Das am 16.03.2019 sichergestellte Bargeld in Höhe von 79.065 € (nämlich 4.065 € aus der Tasche einer Hose des Angeklagten sowie 64.000 € und 11.000 € aus zwei Briefumschlägen im linken Schrank des Kinderzimmers der Wohnung seiner Eltern in der F. Str. xx in C.) wird eingezogen. Die Einziehung des Werts weiterer Taterträge in Höhe von 478.486,20 € wird angeordnet; insofern haftet der Angeklagte in Höhe eines Teils von 466.061,02 € als Gesamtschuldner.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Angewandte Strafvorschriften:
§§ 1 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29a Abs. 1 Nr. 2, 1. Var., 30a Abs. 2 Nr. 2, 1. Var., 31 S. 1 Nr. 1, Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG, 22, 23 Abs. 1, Abs. 2, 25 Abs. 2, 49, 52, 53, 73 Abs. 1, 73c, 73d StGB
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