Landgericht Bielefeld, 2019-10-18, 2 O 231/18

2 O 231/18Kantonsgericht18.10.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 231/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-10-18

Aktenzeichen: 2 O 231/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1018.2O231.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 337,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 22,00 € seit dem 08.03.2018, aus 300,00 € seit dem 25.04.2018 und aus 15,00 € seit dem 24.10.2018 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Gerichtskosten tragen der Kläger zu 80%, die Klägerin zu 15% und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 5%. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerin tragen die Beklagten als Gesamtschuldner zu 25%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen der Kläger zu 80% und die Klägerin zu 15%. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.