17 O 117/18•Landgericht Bielefeld, 2019-10-22, 17 O 117/18
Landgericht Bielefeld, 2019-10-22, 17 O 117/18
17 O 117/18Kantonsgericht22.10.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 17 O 117/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-22
Aktenzeichen: 17 O 117/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1022.17O117.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VIII. Kammer für Handelssachen
Tenor
1.)Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) bestehende Anstellungsverhältnis durch den Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer der Beklagten zu 1) vom 24.09.2018 nicht aufgelöst worden ist.
2.)Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) bestehende Anstellungsverhältnis durch die vom Beiratsvorsitzenden Dr. S. G. am 24.09.2018 ausgesprochene außerordentliche fristlose Kündigung nicht aufgelöst worden ist.
3.)Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und der Beklagten zu 1) bestehende Anstellungsverhältnis durch die außerordentliche fristlose Kündigung der Beklagten zu 1) vom 25.09.2018 nicht aufgelöst worden ist.
4.)Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an den Kläger 373.333,30 Euro brutto abzüglich erhaltenen anderweitigen Verdienstes und Arbeitslosengeldes in Höhe von 62.040,60 Euro netto nebst Zinsen in Höhe von jeweils fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz
aus 6.667,00 Euro brutto seit dem 01.10.2018,33.333,33 Euro brutto abzüglich 13.482,60 Euro netto seit dem 01.11.2018,33.333,33 Euro brutto abzüglich 13.482,60 Euro netto seit dem 01.12.2018,33.333,33 Euro brutto abzüglich 13.482,60 Euro netto seit dem 01.01.2019,33.333,33 Euro brutto abzüglich 2.699,10 Euro netto seit dem 01.02.2019,33.333.33 Euro brutto abzüglich 2.699,10 Euro netto seit dem 01.03.2019,33.333,33 Euro brutto abzüglich 2.699,10 Euro netto seit dem 01.04.2019,33.333,33 Euro brutto abzüglich 2.699,10 Euro netto seit dem 01.05.2019,33.333,33 Euro brutto abzüglich 2.699,10 Euro netto seit dem 01.06.2019,33.333,33 Euro brutto abzüglich 2.699,10 Euro netto seit dem 01.07.2019,33.333,33 Euro brutto abzüglich 2.699,10 Euro netto seit dem 01.08.2019,33.333,33 Euro brutto abzüglich 2.699,10 Euro netto seit dem 01.09.2019,zu zahlen.5.)Im übrigen wird die Klage abgewiesen.6.)Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten 50 % als Gesamtschuldner, weitere 50 % der Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 1) allein.7.)Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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