Landgericht Bielefeld, 2019-11-06, 3 O 239/18

3 O 239/18Kantonsgericht06.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 O 239/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-06

Aktenzeichen: 3 O 239/18

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1106.3O239.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 178.478,68 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.08.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.636,90 € zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.