3 O 239/18•Landgericht Bielefeld, 2019-11-06, 3 O 239/18
Landgericht Bielefeld, 2019-11-06, 3 O 239/18
3 O 239/18Kantonsgericht06.11.2019
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Bielefeld — 3 O 239/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-06
Aktenzeichen: 3 O 239/18
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1106.3O239.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 178.478,68 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.08.2018 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten i.H.v. 2.636,90 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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