Landgericht Bielefeld, 2019-11-15, 2 O 85/16

2 O 85/16Kantonsgericht15.11.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 2 O 85/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-11-15

Aktenzeichen: 2 O 85/16

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1115.2O85.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 27.676,19 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 16.939,19 € seit dem 01.07.2015, aus weiteren 7.702,50 € seit dem 14.11.2015 und aus weiteren 3.034,50 € seit dem 25.03.2016 zu zahlen.

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den zukünftig entstehenden materiellen Schaden resultierend aus dem Verkehrsunfall vom 21.09.2014, 19:47 Uhr, P., I., unter Beteiligung des bei der Beklagten versicherten Fahrzeugs MI-XXX und des Fahrzeugs der Klägerin MI-YYY, zu ersetzen.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.399,99 € außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 14.11.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 19% die Klägerin und zu 81% die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

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