Landgericht Bielefeld, 2019-12-04, 3 KLs 30/19

3 KLs 30/19Kantonsgericht04.12.2019

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Bielefeld — 3 KLs 30/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-04

Aktenzeichen: 3 KLs 30/19

ECLI: ECLI:DE:LGBI:2019:1204.3KLS30.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte A. wird wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in vier Fällen, davon in zwei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses, sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses, vorsätzlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung sowie wegen tateinheitlichen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

zwei Jahren und neun Monaten

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte A. freigesprochen.

Gegen ihn wird ein lebenslanges Berufsverbot in Bezug auf AA. – insbesondere AB. – von Kindern und Jugendlichen weiblichen Geschlechts unter 18 Jahren verhängt.

Der beim Angeklagten A. beschlagnahmte PC-XX (Asservatennummer xx) wird eingezogen.

Die Angeklagte B. wird freigesprochen.

Der Angeklagte A. trägt die Kosten des Verfahrens, soweit er verurteilt worden ist einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenklägerin O. . Im Übrigen, sowie im Hinblick auf die Angeklagte B. , trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten.

Angewandte Vorschriften:

Angeklagter A.: §§ 174c Abs. 1, 176 Abs. 1, Abs. 4 Nr. 2, 184b Abs. 3 und 6, 184c Abs. 3 und 6, 223 Abs. 1, 240 Abs. 1 und 2, 52, 53, 70 Abs. 1, 74 Abs. 1 2. Alt. StGB

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