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23 T 559/19•Landgericht Bielefeld, 2020-01-24, 23 T 559/19
23 T 559/19Kantonsgericht24.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-24
Aktenzeichen: 23 T 559/19
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0124.23T559.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Der angefochtene Beschluss wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert.
Die dem Beteiligten zu 3) aufgrund seines Antrags vom 11.01.2019 für die Tätigkeit als Verfahrenspfleger aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts C. vom 14.12.2018 zustehende Vergütung einschließlich Auslagenersatz wird in Höhe von 975,56 Euro festgesetzt.
Im Übrigen wird der Vergütungsantrag zurückgewiesen.
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