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23 T 38/20•Landgericht Bielefeld, 2020-01-28, 23 T 38/20
23 T 38/20Kantonsgericht28.01.2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-28
Aktenzeichen: 23 T 38/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0128.23T38.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilkammer
Der angefochtene Beschluss wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt abgeändert:
Gem. §§ 36 Abs. 1 InsO, 850f Abs. 1 lit. a ZPO wird der dem Schuldner aus seinem Arbeitseinkommen pfandfrei zu belassene Betrag für November und Dezember 2019 auf monatlich 1.372 Euro und ab Januar 2020 auf monatlich 1.386 Euro festgesetzt.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erheben.
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