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8 Qs-336 Js 3213/18-153/20•Landgericht Bielefeld, 2020-05-18, 8 Qs-336 Js 3213/18-153/20
8 Qs-336 Js 3213/18-153/20Kantonsgericht18.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-18
Aktenzeichen: 8 Qs-336 Js 3213/18-153/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0518.8QS336JS3213.18.1.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: VIII. Strafkammer
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Angeklagten wird Rechtsanwalt Prof. Dr. iur. habil. O. aus C. beigeordnet.
Die Landeskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der dem Beschwerdeführer insoweit entstandenen notwendigen Auslagen (§§ 465, 467 StPO).
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