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22 S 111/20•Landgericht Bielefeld, 2020-09-24, 22 S 111/20
22 S 111/20Kantonsgericht24.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-24
Aktenzeichen: 22 S 111/20
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2020:0924.22S111.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 22. Zivilkammer
Die Kammer weist darauf hin, dass beabsichtigt ist, die Berufung des Klägers nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht für den Kläger Gelegenheit, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen oder die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.
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