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8 O 385/21•Landgericht Bielefeld, 2022-09-07, 8 O 385/21
8 O 385/21Kantonsgericht07.09.2022
Entscheidungsdatum: 2022-09-07
Aktenzeichen: 8 O 385/21
ECLI: ECLI:DE:LGBI:2022:0907.8O385.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 24.812,18 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20.07.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den außergerichtlichen Kosten des Klägers und den Gerichtskosten tragen die Beklagten 66%, der Kläger 34%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) trägt diese selbst zu 66 %, im Übrigen der Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) trägt diese in vollem Umfang selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Den Beklagten bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung gegen sich durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Der Streitwert wird auf 37.611,03 Euro festgesetzt.
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